VOB/B
VOB/B (ATV)
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie regelt u. a. Leistungsbeschreibung, Ausführungsfristen, Abnahme (Fiktive Abnahme, Teilabnahme), Aufmaß und den Sicherheitseinbehalt. Sie gilt kraft Vereinbarung, etwa bei öffentlichen Aufträgen.
Kategorie: Vertragswerk
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
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