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Bedenkenhinweis

§ 4 Abs. 3 VOB/B

Der Bedenkenhinweis verpflichtet den Unternehmer, den Besteller auf Bedenken gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie auf eine ungeeignete Ausführung hinzuweisen (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Ein ordnungsgemäß erklärter Bedenkenhinweis schützt den Unternehmer vor Gewährleistungsansprüchen für die gerügte Problematik.

Kategorie: Vertragswerk

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.