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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Ivan Pervushin
Marxstr. 10b
45527 Hattingen
E-Mail: kontakt@abnahmepilot.de

– nachfolgend „Anbieter" genannt –

und dem Nutzer der App „AbnahmePilot" (nachfolgend „Kunde" genannt) über die Nutzung der Softwareanwendung zur Erstellung von Bauabnahme-Protokollen.

(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Kommt gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unabhängig von diesen Bedingungen; gegenüber Verbrauchern gelten die Beschränkungen in § 8 Absätze 3, 4 und 6, die Änderungsregelung in § 11 und die Gerichtsstandsvereinbarung in § 12 Absatz 2 nicht. Verbrauchern steht insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht zu; es ist in der Widerrufsbelehrung erläutert.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software „AbnahmePilot" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Erstellung, Verwaltung und Dokumentation von Bauabnahme-Protokollen. Der Kunde wählt die Vertragsart (BGB-Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag oder VOB/B-Vertrag); die Software bezeichnet die Vorbehalte nach den für die gewählte Vertragsart geltenden Vorschriften.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tarifstufe:

  • Free: Grundfunktionen für Einsteiger, unbegrenzte Protokolle
  • Profi: Erweiterte Funktionen für professionelle Anwender
  • Team: Voller Funktionsumfang für Teams und Büros

(3) Der Anbieter darf den Funktionsumfang erweitern oder verbessern. Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs kann er nicht einseitig vornehmen; hierfür gilt § 11.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der App im App Store / Google Play Store stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Vor dem Absenden der Registrierung weist der Anbieter auf diese AGB und die Datenschutzerklärung hin und macht beide über einen Link abrufbar. Durch das Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab und erklärt sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Freischaltung des Benutzerkontos annimmt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die aktuell gültigen Preise sind auf der Website unter www.abnahmepilot.de/preise/ einsehbar.

(2) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(3) Die Bestellung kostenpflichtiger Tarife erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland). Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden der Tarif, der Abrechnungszeitraum, der Gesamtbetrag und die verfügbaren Zahlungsmittel angezeigt; der Vertrag kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Zahlungsdaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet; der Anbieter erhält keine vollständigen Karten- oder Kontodaten.

(4) Der Betrag wird bei monatlicher Abrechnung monatlich und bei jährlicher Abrechnung jährlich im Voraus fällig. Wird eine kostenlose Testphase gewährt, beginnt die Zahlungspflicht mit deren Ablauf; wird der Vertrag vorher gekündigt, entsteht kein Entgelt. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch über Stripe bereit.

(5) Eine vorübergehende Aussetzung der Abrechnung (Pausierung) ist möglich, soweit sie im gebuchten Tarif vorgesehen ist. Während der Pause ruht die Zahlungspflicht, der gebuchte Funktionsumfang bleibt nutzbar. Die Pause endet spätestens nach 92 Tagen, danach wird die Abrechnung fortgesetzt.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Zugriff auf bereits erstellte Protokolle zum Zweck des Exports bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, bearbeiten oder für gewerbliche Zwecke an Dritte weitergeben.

(3) Das Einladen von Subunternehmern zur Mitwirkung an Projekten ist gestattet und in allen Tarifstufen kostenlos möglich.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde wird die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte erstellen oder hochladen.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, nicht erreichbar sind.

(2) Der Anbieter kann den Zugang zur Software vorübergehend beschränken, sofern dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Vergütungen begrenzt, mindestens jedoch auf 1.000 EUR. Die Begrenzungen der Absätze 2 bis 4 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1 – also nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – und nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

(5) Die Software erstellt Abnahmeprotokolle nach den vom Kunden erfassten Angaben und der von ihm gewählten Vertragsart. Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Funktion der Software; er schuldet keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls. Ob eine Abnahme rechtlich wirksam ist, ob die Vertragsart zutreffend gewählt wurde und ob die erfassten Angaben vollständig sind, richtet sich nach dem Vertrag der Parteien und den Umständen des Einzelfalls und liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Im Zweifelsfall ist rechtlicher Rat einzuholen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern, insbesondere über die Export-Funktion. Unterlässt er dies, wird dies bei der Haftung für Datenverluste als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB); der Ersatzanspruch mindert sich entsprechend oder entfällt. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung des Free-Tarifs wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Kostenpflichtige Tarife laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) und verlängern sich, solange nicht gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit; abgerechnet wird weiter im gewählten Rhythmus. Eine Kündigungsfrist besteht nicht: Der Kunde kann jederzeit kündigen; die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt der Tarif unverändert nutzbar; eine Rückerstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht.

(3) Ist der Kunde Verbraucher und hat sich ein Jahreszeitraum bereits einmal verlängert, kann er den Vertrag abweichend von Absatz 2 jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nummer 9 BGB). Der Vertrag endet dann mit Ablauf der Monatsfrist, und das Entgelt für den nicht genutzten Teil des Abrechnungszeitraums wird anteilig erstattet. Der Kunde löst dies selbst aus: angemeldet unter www.abnahmepilot.de/kuendigen/ über das dortige Kontrollkästchen; Kündigung, Endtermin und Erstattung laufen automatisch. Ohne Anmeldung genügt derselbe Hinweis im Kündigungsformular.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Kündigung kann ohne Einhaltung einer besonderen Form erklärt werden, insbesondere über die Kündigungsschaltfläche unter www.abnahmepilot.de/kuendigen/, über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder per E-Mail an kontakt@abnahmepilot.de. Den Eingang einer über die Kündigungsschaltfläche erklärten Kündigung bestätigt der Anbieter unverzüglich in Textform unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag endet (§ 312k Absatz 4 BGB). Nennt die Kündigung keinen Termin, bestätigt der Anbieter den Beendigungszeitpunkt, sobald er die Kündigung dem Vertrag zugeordnet hat, spätestens innerhalb von zwei Werktagen.

(6) Das Konto bleibt nach Ende eines kostenpflichtigen Vertrags im Free-Tarif bestehen; die erstellten Protokolle bleiben dort erhalten und abrufbar. Wer das Konto nicht weiterführen will, kann es löschen — wie und mit welchen Fristen, steht unter Konto und Daten löschen. Abgeschlossene Abnahmen werden als Nachweis fünf Jahre ab dem Abnahmedatum aufbewahrt und in dieser Zeit nicht einzeln gelöscht; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die unter www.abnahmepilot.de/datenschutz/ abrufbar ist.

§ 11 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Funktionsweise der Software anzupassen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung der Hauptleistungspflichten – insbesondere des Leistungsumfangs und der Vergütung – ist auf diesem Weg nicht möglich; sie bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung benennt die betroffenen Klauseln, stellt alte und neue Fassung gegenüber und weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt sie als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen. Kündigt keine Partei, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags übersendet der Anbieter dem Kunden unaufgefordert eine Bestätigung des Vertrags in Textform per E-Mail; sie nennt Tarif, Abrechnungszeitraum, Preis, Laufzeit sowie die Verweise auf diese AGB und die Widerrufsbelehrung. Eine darüber hinausgehende Speicherung des Vertragstextes in einer über das Nutzerkonto abrufbaren Form erfolgt nicht. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter www.abnahmepilot.de/agb/ abrufen, ausdrucken und speichern. Auf Anfrage übersendet der Anbieter dem Kunden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung in Textform.

Hinweis: Diese AGB wurden für den Einsatz im B2B-Bereich (Handwerker, Architekten, Bauleiter) konzipiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kontakt@abnahmepilot.de.