Zum Inhalt springen

Leistungsbeschreibung

§ 7 VOB/B

Die Leistungsbeschreibung legt im Rahmen der VOB/B (§ 7 VOB/B) fest, welche Bauleistungen geschuldet sind (Menge, Art, Beschaffenheit). Sie ist Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung. Unstimmigkeiten sind vom Unternehmer per Bedenkenhinweis anzuzeigen.

Kategorie: Vertragswerk

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.