Leistungsbeschreibung
§ 7 VOB/B
Die Leistungsbeschreibung legt im Rahmen der VOB/B (§ 7 VOB/B) fest, welche Bauleistungen geschuldet sind (Menge, Art, Beschaffenheit). Sie ist Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung. Unstimmigkeiten sind vom Unternehmer per Bedenkenhinweis anzuzeigen.
Kategorie: Vertragswerk
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
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