Restarbeit
§ 640 Abs. 1 BGB, § 633 Abs. 2 S. 2 BGB, § 640 Abs. 3 BGB
Restarbeiten sind Teilleistungen aus dem Werkvertrag, die zum Abnahmetermin noch gar nicht erbracht wurden — das Werk ist schlicht unvollständig und die Abnahmereife nach § 640 Abs. 1 BGB fehlt. Rechtlich steht die fehlende Leistung nach § 633 Abs. 2 S. 2 BGB zugleich einem Sachmangel gleich (Werk in zu geringer Menge). Im Abnahmeprotokoll werden offene Restarbeiten in der Fertigstellungsliste unter Vorbehalt nach § 640 Abs. 3 BGB erfasst.
Kategorie: Abnahmeprotokoll
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
Passende Tools für die Bauabnahme
Drei kostenlose Werkzeuge, die Ihnen vor und bei der Abnahme helfen, Fristen zu wahren, Mängel zu dokumentieren und das Protokoll rechtssicher zu erstellen.
Verjährungsrechner Bau – BGB & VOB-B Fristen
Berechnen Sie kostenlos das Verjährungsende Ihrer Mängelansprüche am Bau nach BGB, VOB-B oder Kaufvertrag — inkl. §634a und Höchstfrist.
Mängelrüge-Generator Bau – Brief nach § 635 BGB
Erstellen Sie eine formal korrekte Mängelrüge bzw. Nachbesserungsaufforderung nach § 635 BGB — direkt im Browser, ohne Anmeldung.