Gewährleistungsfrist
§ 634a BGB
Die Gewährleistungsfrist ist die Frist, innerhalb derer der Besteller Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen kann. Beim Werkvertrag beträgt sie für Bauwerke fünf Jahre, für sonstige Werke zwei Jahre (§ 634a Abs. 1 BGB). Der Lauf beginnt mit der Abnahme.
Kategorie: Gewährleistung
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
Passende Tools für die Bauabnahme
Drei kostenlose Werkzeuge, die Ihnen vor und bei der Abnahme helfen, Fristen zu wahren, Mängel zu dokumentieren und das Protokoll rechtssicher zu erstellen.
Verjährungsrechner Bau – BGB & VOB-B Fristen
Berechnen Sie kostenlos das Verjährungsende Ihrer Mängelansprüche am Bau nach BGB, VOB-B oder Kaufvertrag — inkl. §634a und Höchstfrist.
Mängelrüge-Generator Bau – Brief nach § 635 BGB
Erstellen Sie eine formal korrekte Mängelrüge bzw. Nachbesserungsaufforderung nach § 635 BGB — direkt im Browser, ohne Anmeldung.