Nacherfüllung
§ 635 BGB
Die Nacherfüllung ist das primäre Gewährleistungsrecht des Bestellers: Der Unternehmer beseitigt den Mangel (Nachbesserung) oder liefert mangelfrei nach (Ersatzvornahme) auf eigene Kosten (§ 635 BGB). Der Besteller muss den Mangel unverzüglich rügen (Mängelrüge) und dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung setzen.
Kategorie: Gewährleistung
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
Passende Tools für die Bauabnahme
Drei kostenlose Werkzeuge, die Ihnen vor und bei der Abnahme helfen, Fristen zu wahren, Mängel zu dokumentieren und das Protokoll rechtssicher zu erstellen.
Verjährungsrechner Bau – BGB & VOB-B Fristen
Berechnen Sie kostenlos das Verjährungsende Ihrer Mängelansprüche am Bau nach BGB, VOB-B oder Kaufvertrag — inkl. §634a und Höchstfrist.
Mängelrüge-Generator Bau – Brief nach § 635 BGB
Erstellen Sie eine formal korrekte Mängelrüge bzw. Nachbesserungsaufforderung nach § 635 BGB — direkt im Browser, ohne Anmeldung.