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Gemeinsames Abnahmeprotokoll

§ 640 Abs. 1 BGB

Schriftliche Dokumentation der Abnahme mit festgestellten Mängeln und erklärten Vorbehalten; sie bildet die beweissichernde Grundlage für Gewährleistungs- und Zahlungsansprüche (§ 640 Abs. 1 BGB).

Kategorie: Abnahme

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.