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Abnahmeprotokoll

§ 640 BGB

Das Abnahmeprotokoll ist die Niederschrift der Abnahme, in der das Ergebnis der Abnahmeprüfung, erkannte Mängel und erklärte Vorbehalte (Mängelvorbehalt) dokumentiert werden. Es ist die zentrale Urkunde für die Beweislastumkehr und die spätere Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wie der Nacherfüllung.

Kategorie: Abnahme

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.