Abnahmeprotokoll
§ 640 BGB
Das Abnahmeprotokoll ist die Niederschrift der Abnahme, in der das Ergebnis der Abnahmeprüfung, erkannte Mängel und erklärte Vorbehalte (Mängelvorbehalt) dokumentiert werden. Es ist die zentrale Urkunde für die Beweislastumkehr und die spätere Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wie der Nacherfüllung.
Kategorie: Abnahme
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