Verweigerung der Abnahme
§ 640 Abs. 1 BGB
Der Besteller darf die Abnahme verweigern, wenn das Werk mangelhaft ist oder der Unternehmer seine Vertragspflichten nicht erfüllt hat (§ 640 Abs. 1 BGB). Bei bloß unwesentlichen Mängeln besteht kein Verweigerungsrecht.
Kategorie: Abnahme
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
Passende Tools für die Bauabnahme
Drei kostenlose Werkzeuge, die Ihnen vor und bei der Abnahme helfen, Fristen zu wahren, Mängel zu dokumentieren und das Protokoll rechtssicher zu erstellen.
Verjährungsrechner Bau – BGB & VOB-B Fristen
Berechnen Sie kostenlos das Verjährungsende Ihrer Mängelansprüche am Bau nach BGB, VOB-B oder Kaufvertrag — inkl. §634a und Höchstfrist.
Mängelrüge-Generator Bau – Brief nach § 635 BGB
Erstellen Sie eine formal korrekte Mängelrüge bzw. Nachbesserungsaufforderung nach § 635 BGB — direkt im Browser, ohne Anmeldung.