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Verbraucherbauvertrag

§ 650i BGB

Der Verbraucherbauvertrag ist ein BGB-Bauvertrag, bei dem der Besteller Verbraucher ist (§ 650i BGB). Er bringt zusätzliche Verbraucherschutzpflichten (z. B. Baubeschreibung, Kündigungsrecht bei Überschreitung der vereinbarten Vergütung) und verlängert die Gewährleistungsfrist für Bauwerke auf fünf Jahre (§ 634a BGB).

Kategorie: Vertragstypen

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.