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BGB-Bauvertrag

§ 650a BGB

Der BGB-Bauvertrag ist ein Werkvertrag über die Errichtung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks (§ 650a BGB). Er unterliegt den allgemeinen Werkvertragsregeln (Werkvertrag) und den Bauvertragssondervorschriften, ergänzt durch die VOB/B bei öffentlichen und gewerblichen Bauaufträgen.

Kategorie: Vertragstypen

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.