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Vorbegehung vor der Abnahme richtig planen

Eine Begehung ein bis zwei Wochen vor dem Abnahmetermin zeigt Mängel, solange der Bauunternehmer sie noch ohne Zeitdruck beseitigen kann. Hier steht, wie Sie sie planen und dokumentieren.

Kurz & direkt:

Die Vorbegehung ist ein freiwilliger Rundgang vor dem eigentlichen Abnahmetermin. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird in der Praxis aber ein bis zwei Wochen vor der Abnahme empfohlen. Mängel werden gesammelt und schriftlich gemeldet, damit sie vor dem Termin behoben werden können. Eine Vorbegehung ersetzt die Abnahme nicht, unterschreiben Sie dabei nichts Abschließendes.

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Was die Vorbegehung ist und was nicht

Die Vorbegehung ist ein Rundgang vor dem Abnahmetermin, bei dem Sie das Bauwerk in Ruhe auf sichtbare Mängel und Restarbeiten prüfen. Anders als die Abnahme nach § 640 BGB ist sie im Gesetz nicht geregelt. Es gibt keinen Anspruch darauf und keine Rechtsfolgen wie Beginn der Verjährung oder Beweislastumkehr. Sie ist ein praktisches Werkzeug, kein rechtlicher Schritt.

Wichtig: Wer bei der Vorbegehung ein Protokoll mit „abgenommen“ oder „ohne Beanstandung“ unterschreibt, kann damit unbeabsichtigt die Abnahme erklären. Halten Sie schriftlich fest, dass es sich um eine Vorbegehung handelt und keine Abnahme erfolgt.

Wann der richtige Zeitpunkt ist

In der Praxis wird eine Vorbegehung ein bis zwei Wochen vor dem Abnahmetermin empfohlen. Das Bauwerk sollte dann im Wesentlichen fertig sein, damit Sie nicht über Baustellenzustand streiten. Zugleich bleibt dem Unternehmer Zeit, Mängel zu beseitigen. Ein Termin am Vortag der Abnahme hilft wenig, denn dann bleibt keine Zeit für Nachbesserung.

Wer teilnehmen sollte

  • Sie selbst als Bauherr oder Erwerber, bei Wohnungseigentum möglichst mit einer zweiten Person.
  • Der Bauleiter oder Ansprechpartner des Unternehmers, damit Befunde sofort zugeordnet werden.
  • Optional ein Bausachverständiger, vor allem bei großen Objekten. Kosten und Leistungen finden Sie unter Was kostet….

So bereiten Sie sich vor

  1. Bauvertrag, Baubeschreibung, Pläne und Sonderwunschvereinbarungen bereitlegen. Sie sind der Maßstab für „vereinbarte Beschaffenheit“.
  2. Eine Route festlegen: außen beginnen, dann Geschoss für Geschoss, Raum für Raum.
  3. Taschenlampe, Wasserwaage, Zollstock, Steckdosenprüfer und Smartphone für Fotos mitnehmen.
  4. Fenster und Türen öffnen und schließen, Wasserhähne, Spülungen, Heizkörper und Rollläden einzeln testen.
  5. Jeden Befund mit Raum, Ort und Foto festhalten. Beschreiben Sie das Symptom, die Ursache müssen Sie nicht kennen (Symptomrüge).

Nach der Vorbegehung

Senden Sie die Mängelliste schriftlich an den Unternehmer und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung vor dem Abnahmetermin. Die Liste ist zugleich Ihre Vorbereitung auf den Termin; den Ablauf beschreibt der Ratgeber Abnahmetermin: Ablauf. Bleiben Mängel bestehen, entscheiden Sie am Abnahmetag, ob Sie unter Vorbehalt abnehmen (Vorbehalte richtig erklären) oder die Abnahme wegen wesentlicher Mängel verweigern. Mit der App erfassen Sie die Befunde direkt vor Ort und übernehmen sie ins Abnahmeprotokoll.

Rechtsgrundlage der Abnahme: § 640 BGB (gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html). Die Vorbegehung selbst ist gesetzlich nicht geregelt; Zeitpunkt und Ablauf sind Praxisempfehlungen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.