Station 1 — Im Werk des Herstellers
Werksbemusterung (Werkvorabnahme)
Vor der Montage auf der Baustelle werden im Werk des Fertighaus-Herstellers Musterflächen, Materialien, Anschlüsse und Ausbauten besichtigt und freigegeben. Die Werksbemusterung ist Vertragsbestandteil — Abweichungen werden im Protokoll festgehalten und können die Bausumme verändern (Auf- oder Abmusterung).
- Termin schriftlich vereinbaren (1–2 Tage Werkstatt-Aufenthalt einplanen)
- Musterwand, Holzbauteile, Fenster- und Türelemente, Dachansicht besichtigen
- Oberflächenqualität, Dämmung, Folien und Anschlussdetails prüfen
- Sonderwünsche (Aufmusterung) und Verzichte (Abmusterung) konkret benennen
- Werksbemusterungs-Protokoll von beiden Seiten unterzeichnen lassen
- Protokoll dem Bauvertrag als Anlage beifügen (Vertragsbestandteil)
Rechtliche Bedeutung
Werkvertragliche Mitwirkung. Kein gesetzlicher Abnahmetermin — keine Beweislastumkehr, kein Beginn der Gewährleistungsfrist.