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BGH-Urteile zum Baurecht für Bauherren

Wichtige Entscheidungen zu Abnahme, Schallschutz und Vertragsstrafe, kurz erklärt und mit Quelle belegt.

Kurz & direkt:

Dieses Register fasst Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Bauvertrag in Laiensprache zusammen: wer das Gemeinschaftseigentum abnimmt, welchen Schallschutz der Vertrag schuldet, wie hoch eine Vertragsstrafe sein darf. Jeder Eintrag nennt Aktenzeichen, Datum, Quelle und, ob wir Entscheidungstext, Leitsatz oder nur eine Besprechung gelesen haben.

Das Register ist bewusst klein und geprüft statt vollständig. Die Volltexte auf bundesgerichtshof.de waren nicht abrufbar; der Vermerk „Prüfung“ nennt, worauf die Zusammenfassung beruht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Themen: Abnahme, Schallschutz, Vertragsstrafe.

Abnahme

  • Abnahmeklausel durch drei Erwerbervertreter unwirksam

    BGH, Urteil vom 26.3.2026, Az. VII ZR 68/24

    Eine vom Bauträger gestellte Klausel, nach der drei Vertreter der Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, ist unwirksam, wenn der einzelne Erwerber nicht selbst prüfen und abnehmen darf. Ohne wirksame Abnahme beginnt die Verjährung der Mängelansprüche nach der Besprechung nicht.

    Quelle: Fritz & Partner Rechtsanwälte, Besprechung · Prüfung: nur Kanzleibeitrag gelesen · Mehr dazu

  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter unwirksam

    BGH, Urteil vom 30.6.2016, Az. VII ZR 188/13

    Eine vom Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene Gesellschaft als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam.

    Quelle: NWB Datenbank, Leitsatz · Prüfung: Leitsatz aus Datenbank gelesen · Mehr dazu

  • Nachzügler-Erwerber und die Abnahme des Gemeinschaftseigentums

    BGH, Urteil vom 12.5.2016, Az. VII ZR 171/15

    Eine Formularklausel, die Nachzügler-Erwerber an die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Gemeinschaft bindet, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam: sie weicht von § 640 Abs. 1 BGB ab.

    Quelle: Entscheidungstext (Abdruck, Rn. 38 bis 45) · Prüfung: Entscheidungstext gelesen · Mehr dazu

  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter

    BGH, Beschluss vom 12.9.2013, Az. VII ZR 308/12

    Leitsatz: Eine vom Bauträger gestellte Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene Gesellschaft ermöglicht, ist unwirksam.

    Quelle: dejure.org, Entscheidungsnachweis · Prüfung: Leitsatz aus Datenbank gelesen · Mehr dazu

Schallschutz

  • Neuer Bodenbelag in der Eigentumswohnung: Schallschutz nach DIN 4109

    BGH, Urteil vom 26.6.2020, Az. V ZR 173/19

    Ändert ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag (Teppich zu Fliesen), muss er den Schallschutz einhalten, den die DIN 4109 zur Errichtungszeit des Gebäudes verlangte. Es geht um das Verhältnis der Nachbarn, nicht um den Mangel des Bauträgers.

    Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 082/2020 · Prüfung: Pressemitteilung des BGH gelesen · Mehr dazu

  • Welcher Schallschutz ist beim Doppelhaus geschuldet?

    BGH, Urteil vom 14.6.2007, Az. VII ZR 45/06

    Welcher Schallschutz geschuldet ist, ergibt die Auslegung des Vertrages. Die Mindestwerte der DIN 4109 sind in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für einen üblichen Komfortstandard; wer hochwertig bewirbt, schuldet mehr.

    Quelle: NWB Datenbank, Leitsatz · Prüfung: Leitsatz aus Datenbank gelesen · Mehr dazu

Vertragsstrafe

  • Vertragsstrafe von 5 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme unwirksam

    BGH, Urteil vom 15.2.2024, Az. VII ZR 42/22

    Bei einem Einheitspreisvertrag benachteiligt eine formularmäßige Vertragsstrafenklausel den Auftragnehmer unangemessen, wenn die Strafe auf die ursprüngliche Auftragssumme statt auf die Abrechnungssumme bezogen ist.

    Quelle: GÖRG, Legal Update · Prüfung: nur Kanzleibeitrag gelesen · Mehr dazu

  • Obergrenze für Vertragsstrafen in Bauverträgen: 5 Prozent

    BGH, Urteil vom 23.1.2003, Az. VII ZR 210/01

    Eine Vertragsstrafe für verzögerte Fertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unangemessen, wenn ihre Obergrenze 5 Prozent der Auftragssumme übersteigt.

    Quelle: Bundesgerichtshof, Entscheidungs-PDF · Prüfung: Entscheidungstext gelesen · Mehr dazu