Bauverzug-Rechner
Das Haus ist nicht rechtzeitig fertig? Tragen Sie vereinbarten und tatsächlichen Termin ein: Sie sehen die Verzugstage, auf Wunsch die geschätzten Mehrkosten und eine Vertragsstrafe mit Obergrenze. Die Ergebnisse sind Schätzungen als Grundlage für Ihre Forderung.
Tragen Sie beide Termine ein, um das Ergebnis zu sehen.
Häufige Fragen zum Bauverzug
Wie werden Verzugstage gezählt?
Der Rechner zählt Kalendertage und Werktage (Montag bis Samstag) zwischen dem vereinbarten und dem tatsächlichen Termin. Gesetzliche Feiertage und Vertragsregelungen zur Bauzeitverlängerung (Schlechtwetter, Änderungswünsche) berücksichtigt er nicht. Maßgeblich ist, ob Verzug nach § 286 BGB eingetreten ist.
Welche Schäden kann ich bei Bauverzug ersetzt verlangen?
Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280, 286 BGB, typischerweise Mietmehrkosten oder doppelte Belastung. Sie müssen die Schäden belegen. Der Rechner schätzt die Summe anteilig aus Ihren monatlichen Mehrkosten und ersetzt keinen Nachweis.
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?
Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Vertragsstrafe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bauverträgen über 5 % der Auftragssumme unangemessen (Urteil vom 23.01.2003, VII ZR 210/01); Tagessätze von rund 0,2 bis 0,3 % gelten als noch vertretbar. Bei Einheitspreisverträgen darf die Bezugsgröße nicht die ursprüngliche Auftragssumme sein (BGH, 15.02.2024, VII ZR 42/22). Eine Strafe müssen Sie sich bei der Abnahme vorbehalten (§ 341 Abs. 3 BGB).
Bauverzug und Vertragsstrafe geltend machen?
Wir klären, ob Verzug eingetreten ist, wie Sie die Frist setzen und die Vertragsstrafe bei der Abnahme richtig vorbehalten.
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