Haus 2026 gebaut: Diese Rechte haben Sie noch
Gewährleistungsfristen für ein Haus, das 2026 abgenommen wurde: wann sie enden und was Sie jetzt tun sollten.
Kurz & direkt:
Wurde ein Haus 2026 abgenommen, verjähren Mängelansprüche am Bauwerk nach BGB fünf Jahre nach der Abnahme, die Frist endet also 2031 (läuft noch). Nach VOB/B gelten in der Regel vier Jahre, also bis 2030 (läuft noch). Den genauen Tag bestimmt das Abnahmedatum; berechnen Sie ihn mit dem Verjährungsrechner.
Fristen im Überblick (Abnahme 2026)
| Frist | Dauer | Ende | Stand |
|---|---|---|---|
| BGB, Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) | 5 Jahre | 2031 | läuft noch |
| VOB/B, Bauwerk, in der Regel (§ 13 Abs. 4 VOB/B) | 4 Jahre | 2030 | läuft noch |
| Sonstige Werke (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) | 2 Jahre | 2028 | läuft noch |
Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB) und endet am Jahrestag der Abnahme. Gerechnet ist auf Jahresebene unter der Annahme, dass Baujahr und Abnahmejahr übereinstimmen. Abweichende Fristen im Vertrag haben Vorrang.
Was jetzt zu tun ist
Die BGB-Frist läuft noch bis 2031. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten mit Foto und Datum, rügen Sie Mängel schriftlich (Mängelrüge-Generator) und notieren Sie das Fristende im Kalender.
Nach der Abnahme müssen Sie den Mangel beweisen (Beweislast); zeigen sich Mängel erst später, lesen Sie versteckte Mängel.
Quellen: §§ 634a, 634, 640 BGB (gesetze-im-internet.de), § 13 Abs. 4 VOB/B. Dies ist keine Rechtsberatung.
Passende Tools
Frist berechnen, Mangel rügen und Abnahme protokollieren.
Verjährungsrechner Bau – BGB & VOB-B Fristen
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