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Baujahr und Gewährleistung

Wann enden die Gewährleistungsfristen, wenn Ihr Haus in einem bestimmten Jahr abgenommen wurde?

Kurz & direkt:

Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche am Bauwerk beträgt nach BGB fünf Jahre und nach VOB/B in der Regel vier Jahre, jeweils ab der Abnahme. Wählen Sie das Jahr, in dem Ihr Haus abgenommen wurde, und sehen Sie, wann die Fristen enden und was jetzt zu tun ist. Den genauen Tag berechnet der Verjährungsrechner.

Abnahmejahr wählen

Älteres Baujahr? Dann ist die fünfjährige BGB-Frist in der Regel abgelaufen. Den Einzelfall, auch Hemmung und Arglist, prüfen der Verjährungsrechner und die Seite versteckte Mängel.