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Haus 2021 gebaut: Diese Rechte haben Sie noch

Gewährleistungsfristen für ein Haus, das 2021 abgenommen wurde: wann sie enden und was Sie jetzt tun sollten.

Kurz & direkt:

Wurde ein Haus 2021 abgenommen, verjähren Mängelansprüche am Bauwerk nach BGB fünf Jahre nach der Abnahme, die Frist endet also 2026 (endet in diesem Jahr). Nach VOB/B gelten in der Regel vier Jahre, also bis 2025 (abgelaufen). Den genauen Tag bestimmt das Abnahmedatum; berechnen Sie ihn mit dem Verjährungsrechner.

Genauen Tag berechnen

Fristen im Überblick (Abnahme 2021)

Gewährleistungsfristen bei Abnahme im Jahr 2021
FristDauerEndeStand
BGB, Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)5 Jahre2026endet in diesem Jahr
VOB/B, Bauwerk, in der Regel (§ 13 Abs. 4 VOB/B)4 Jahre2025abgelaufen
Sonstige Werke (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB)2 Jahre2023abgelaufen

Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB) und endet am Jahrestag der Abnahme. Gerechnet ist auf Jahresebene unter der Annahme, dass Baujahr und Abnahmejahr übereinstimmen. Abweichende Fristen im Vertrag haben Vorrang.

Was jetzt zu tun ist

Die BGB-Frist endet in diesem Jahr. Bestimmen Sie den Abnahmetag, setzen Sie sich den Jahrestag in den Kalender und prüfen Sie das Haus mit dem 5-Jahres-Check. Gefundene Mängel rügen Sie schriftlich und, falls nötig, sichern Sie die Verjährung durch ein selbstständiges Beweisverfahren.

Nach der Abnahme müssen Sie den Mangel beweisen (Beweislast); zeigen sich Mängel erst später, lesen Sie versteckte Mängel.

Alle Baujahre

Quellen: §§ 634a, 634, 640 BGB (gesetze-im-internet.de), § 13 Abs. 4 VOB/B. Dies ist keine Rechtsberatung.