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Haus 2024 gebaut: Diese Rechte haben Sie noch

Gewährleistungsfristen für ein Haus, das 2024 abgenommen wurde: wann sie enden und was Sie jetzt tun sollten.

Kurz & direkt:

Wurde ein Haus 2024 abgenommen, verjähren Mängelansprüche am Bauwerk nach BGB fünf Jahre nach der Abnahme, die Frist endet also 2029 (läuft noch). Nach VOB/B gelten in der Regel vier Jahre, also bis 2028 (läuft noch). Den genauen Tag bestimmt das Abnahmedatum; berechnen Sie ihn mit dem Verjährungsrechner.

Genauen Tag berechnen

Fristen im Überblick (Abnahme 2024)

Gewährleistungsfristen bei Abnahme im Jahr 2024
FristDauerEndeStand
BGB, Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)5 Jahre2029läuft noch
VOB/B, Bauwerk, in der Regel (§ 13 Abs. 4 VOB/B)4 Jahre2028läuft noch
Sonstige Werke (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB)2 Jahre2026endet in diesem Jahr

Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB) und endet am Jahrestag der Abnahme. Gerechnet ist auf Jahresebene unter der Annahme, dass Baujahr und Abnahmejahr übereinstimmen. Abweichende Fristen im Vertrag haben Vorrang.

Was jetzt zu tun ist

Die BGB-Frist läuft noch bis 2029. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten mit Foto und Datum, rügen Sie Mängel schriftlich (Mängelrüge-Generator) und notieren Sie das Fristende im Kalender.

Nach der Abnahme müssen Sie den Mangel beweisen (Beweislast); zeigen sich Mängel erst später, lesen Sie versteckte Mängel.

Alle Baujahre

Quellen: §§ 634a, 634, 640 BGB (gesetze-im-internet.de), § 13 Abs. 4 VOB/B. Dies ist keine Rechtsberatung.