Was kostet ein Baugutachter?
Ein Baugutachter (Bausachverständiger) prüft Bauqualität, dokumentiert Mängel und schätzt Sanierungskosten. Die Kosten hängen von Leistung, Objektgröße und Region ab – von der Stundenberatung bis zum ausführlichen Gutachten.
Preistabellen auf einen Blick
Alle Beträge stammen aus Verbandsangaben, Preisvergleichsportalen und der RVG-Gebührentabelle (Stand 2026-07-11). Sie sind Richtwerte — der tatsächliche Preis hängt von Objekt, Region und Umfang ab.
Baugutachter nach Leistung
Richtwerte aus Verbands- und Preisvergleichsportalen
| Leistung | Preisspanne | Hinweis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Stundensatz Bausachverständiger (regional) | 60 € – 150 € | z. B. 90–180 € bei qualifizierten Gutachtern | Hausbau-Experte – Bausachverständiger Kosten (Stand 2026-07-11) |
| Kurzgutachten / mündliche Beratung | 250 € – 600 € | einfaches Kurzgutachten ab ca. 250–400 € | MyHammer Preisradar – Bausachverständigen beauftragen (Stand 2026-07-11) |
| Ausführliches Baugutachten (Analyse + Dokumentation) | 800 € – 2.000 € | — | VPB – Verband Privater Bauherren (Stand 2026-07-11) |
| Basis-Beratung beim Hauskauf | 400 € | ab ca. 400 € | GripsWare – Baugutachter: Kosten, Aufgaben & Leistungen (Stand 2026-07-11) |
Häufig gestellte Fragen
Wovon hängen die Kosten für einen Baugutachter ab?
Die Kosten eines Baugutachters hängen von Art und Umfang der Leistung, der Objektgröße, der Region und der Qualifikation ab. Eine kurze Beratung kostet weniger als ein ausführliches Gutachten mit Dokumentation. Der VPB nennt für ein Kurzgutachten 300–600 € und für ein ausführliches Gutachten 800–2.000 €.
Was kostet ein Baugutachter pro Stunde?
Stundensätze liegen laut Preisvergleichsportalen regional zwischen etwa 60 und 150 €, bei qualifizierten Gutachtern werden auch 90–180 € genannt. Der VPB beziffert die üblichen Stundensätze auf 100–150 €.
Wer zahlt den Baugutachter?
In der Regel trägt der Auftraggeber die Kosten. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Versicherungsfällen können auch andere Parteien zahlungspflichtig werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten nach RVG.
Ist "Bausachverständiger" eine geschützte Bezeichnung?
Nein – die Bezeichnung "Bausachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt; jeder darf sich so nennen. Verbraucher sollten auf Zertifizierung, öffentliche Bestellung und Vereidigung oder einen Verband wie den VPB achten.
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