§ 634 BGB – Rechte des Bestellers bei Mängeln
§ 634 BGB § 634 BGB ist das „Inhaltsverzeichnis" der Gewährleistungsrechte des Bauherrn. Steht fest, dass das Werk mangelhaft ist, kann der Bauherr wählen: Er kann Nachbesserung verlangen (§ 635), den Mangel selbst beseitigen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 637), den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 638, 323) oder Schadensersatz verlangen (§§ 280 ff., 311a). Welches Recht greift, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen der Einzelvorschriften ab. Die Rechte sind nicht beliebig kombinierbar, sondern setzen jeweils bestimmte Tatbestände (z. B. erfolglose Nacherfüllungsfrist) voraus.
§ 634 BGB – amtlicher Gesetzestext
Wortlaut zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html (gesetze-im-internet.de, BMJV). Keine Paraphrase — der Gesetzestext ist wortwörtlich übernommen. Keine Rechtsberatung; im Zweifel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuziehen.
§ 634 BGB einfach erklärt (Klartext)
§ 634 BGB ist das „Inhaltsverzeichnis" der Gewährleistungsrechte des Bauherrn. Steht fest, dass das Werk mangelhaft ist, kann der Bauherr wählen: Er kann Nachbesserung verlangen (§ 635), den Mangel selbst beseitigen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 637), den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 638, 323) oder Schadensersatz verlangen (§§ 280 ff., 311a). Welches Recht greift, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen der Einzelvorschriften ab. Die Rechte sind nicht beliebig kombinierbar, sondern setzen jeweils bestimmte Tatbestände (z. B. erfolglose Nacherfüllungsfrist) voraus.
Praxisfolgen für Bauherren
Was § 634 BGB in der Praxis der Bauabnahme konkret bedeutet.
- 1
Setzen Sie dem Unternehmer vor Rücktritt oder Selbstvornahme eine angemessene Nacherfüllungsfrist (§ 635 / § 637 BGB).
- 2
Dokumentieren Sie den Mangel und Ihre Aufforderung zur Nacherfüllung schriftlich — idealerweise mit dem Mängelrüge-Generator.
- 3
Prüfen Sie vor der Minderung oder dem Rücktritt, ob die Voraussetzungen der §§ 323, 638 BGB erfüllt sind.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt § 634 BGB?
§ 634 BGB ist das „Inhaltsverzeichnis" der Gewährleistungsrechte des Bauherrn. Steht fest, dass das Werk mangelhaft ist, kann der Bauherr wählen: Er kann Nachbesserung verlangen (§ 635), den Mangel selbst beseitigen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 637), den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 638, 323) oder Schadensersatz verlangen (§§ 280 ff., 311a). Welches Recht greift, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen der Einzelvorschriften ab. Die Rechte sind nicht beliebig kombinierbar, sondern setzen jeweils bestimmte Tatbestände (z. B. erfolglose Nacherfüllungsfrist) voraus.
Was bedeutet § 634 BGB konkret fuer Bauherren?
Setzen Sie dem Unternehmer vor Rücktritt oder Selbstvornahme eine angemessene Nacherfüllungsfrist (§ 635 / § 637 BGB).
Welche Fristen oder Voraussetzungen sind bei § 634 BGB zu beachten?
Dokumentieren Sie den Mangel und Ihre Aufforderung zur Nacherfüllung schriftlich — idealerweise mit dem Mängelrüge-Generator.
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