Zahlungsplan-Prüfer nach § 650m BGB

Prüfen Sie den Abschlags- und Sicherheitsplan Ihres Verbraucherbauvertrags nach § 650m BGB: Liegt die Summe der Abschlagszahlungen unter dem 90 %-Deckel (Abs. 1)? Wurde die 5 %-Fertigstellungssicherheit vom Unternehmer an Sie als Verbraucher geleistet (Abs. 2 Satz 1)? Und ist die vertraglich geforderte Sicherheit wirksam oder übersteigt sie die nächste Abschlagszahlung oder 20 % der Vergütung (Abs. 4)?

Vertragsart
Für Bauträgerverträge (§ 650u BGB, § 3 MaBV) gelten andere Regeln — der Rechner bricht dann mit einer klaren Fehlermeldung ab.
Vergütung (Bemessungsgrundlage)
Bemessungsgrundlage für Abs. 1 (90 %-Deckel), Abs. 2 S1 (5 % Fertigstellungssicherheit) und Abs. 4 (20 %-Grenze).
Erhöht die Bemessungsgrundlage des 90 %-Deckels. Über 10 % Nachtragsmehrung löst Abs. 2 S2 (5 % des zusätzlichen Betrags) aus.
Abschlagszahlungen (Abs. 1)
Sicherheitsleistung (Abs. 2 / Abs. 4)
Abs. 2 S1: 5 % der Gesamtvergütung, vom Unternehmer an den Verbraucher.
Abs. 4: Vertragliche Klausel ist unwirksam, wenn sie die nächste Abschlagszahlung oder 20 % der Vergütung übersteigt.

Die Berechnung erfolgt auf Basis von § 650m BGB und ist eine unverbindliche Orientierung — keine Rechtsberatung.

Ergebnis

Bitte füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Zahlungsplan prüfen" — das Ergebnis erscheint hier.

Häufige Fragen zum § 650m-Rechner

Zahlungsplan rechtlich absichern?

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Baurechtsexperten. Wir prüfen, ob Ihr konkreter Zahlungsplan den Anforderungen des § 650m BGB standhält — und welche Schritte bei einer Überschreitung sinnvoll sind.

Mandant werden →

Weiterführend