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OLG Hamm: Teilrechnung kann Schlussrechnung ersetzen

Der BGH hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilschussrechnung die Schlussrechnung ersetzen kann. Das Urteil betrifft die Abrechnung von Bauleistungen.

OLG Hamm: Teilrechnung kann Schlussrechnung ersetzen

Das Wichtigste in Kürze

Einordnung

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm betrifft eine grundlegende Frage im Bauvertragsrecht: unter welchen Bedingungen eine Teilschussrechnung die Schlussrechnung ersetzen kann. Diese Entscheidung ist relevant für die Abrechnung von Bauleistungen und die Rechte von Auftraggebern bei der Schlussrechnung.

Was das für Sie heisst

Wirkt schon jetzt

Bauherren wissen jetzt, dass eine Teilschussrechnung unter bestimmten Bedingungen die Schlussrechnung ersetzen kann und können dies bei Abrechnungsfragen berücksichtigen.

Wer davon profitiert: Bauherren, die bereits eine Teilschussrechnung erhalten haben und unsicher waren, ob diese einer Schlussrechnung gleichkommt.

Ein Abnahmeprotokoll-Generator hilft, alle Abrechnungsfragen und Vorbehalte bei der Bauabnahme zu dokumentieren.

Eigenständige Zusammenfassung. Zur Originalquelle.

Quellen & Beleglage

Die Zusammenfassung stützt sich auf die Primärquelle. Weitere Berichte betreffen dasselbe Ereignis, sind aber keine unabhängige Bestätigung jeder einzelnen Aussage.