OLG Hamm: Teilrechnung kann Schlussrechnung ersetzen
Der BGH hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilschussrechnung die Schlussrechnung ersetzen kann. Das Urteil betrifft die Abrechnung von Bauleistungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Teilschussrechnung kann unter bestimmten Umständen die Schlussrechnung ersetzen
- Das Urteil des OLG Hamm (24 U 134/25) vom 18.08.2026 klärt die Rechtslage zur Bauabrechnung
- Die Entscheidung betrifft das Verhältnis von Teil- und Schlussrechnung im Bauvertragsrecht
Einordnung
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm betrifft eine grundlegende Frage im Bauvertragsrecht: unter welchen Bedingungen eine Teilschussrechnung die Schlussrechnung ersetzen kann. Diese Entscheidung ist relevant für die Abrechnung von Bauleistungen und die Rechte von Auftraggebern bei der Schlussrechnung.
Was das für Sie heisst
Wirkt schon jetzt
Bauherren wissen jetzt, dass eine Teilschussrechnung unter bestimmten Bedingungen die Schlussrechnung ersetzen kann und können dies bei Abrechnungsfragen berücksichtigen.
Wer davon profitiert: Bauherren, die bereits eine Teilschussrechnung erhalten haben und unsicher waren, ob diese einer Schlussrechnung gleichkommt.
Ein Abnahmeprotokoll-Generator hilft, alle Abrechnungsfragen und Vorbehalte bei der Bauabnahme zu dokumentieren.
Eigenständige Zusammenfassung. Zur Originalquelle.
Quellen & Beleglage
Die Zusammenfassung stützt sich auf die Primärquelle. Weitere Berichte betreffen dasselbe Ereignis, sind aber keine unabhängige Bestätigung jeder einzelnen Aussage.