LG Köln: Überhöhte Einheitspreise im Bauvertrag nicht durchsetzbar
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Einheitspreis von 24,56 Euro pro Kubikmeter für Einzelgräben - mehr als doppelt so hoch wie bei Mitbietern - nicht Bestand haben kann. Das Bauunternehmen forderte Werklohn, Nachträge und eine Bürgschaft über 138.507 Euro.

Das Wichtigste in Kürze
- Abweichende Einheitspreise im Bauvertrag müssen sich an der Kalkulation anderer Bieter messen lassen
- Bei Erschließungsarbeiten mit überhöhten Preisen besteht das Risiko, dass der Werklohnanspruch gekürzt wird
- Nachträge wegen Bodenqualität müssen sorgfältig begründet und vertraglich vereinbart sein
Einordnung
Der Rechtsstreit zeigt, wie wichtig eine realistische Kalkulation von Einheitspreisen bei Bauangeboten ist. Das Gericht prüfte, ob der deutlich höhere Preis im Vergleich zu anderen Bietern gerechtfertigt werden kann. Für Auftraggeber bietet dieses Urteil eine Handhabe, überhöhte Preise anzufechten.
Was das für Sie heisst
Noch nicht eingetreten
Bauherren und Käufer können bei Vertragsabschlüssen auf realistische Einheitspreise achten und bei Abweichungen rechtliche Schritte prüfen.
Wer davon profitiert: Bauherren und Immobilienkäufer, die sich gegen überhöhte Preise in Bauverträgen wehren möchten.
Mit dem Abnahmeprotokoll-Generator und Einbehalt-Rechner lassen sich vertragliche Streitpunkte dokumentieren und Ansprüche sichern.
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Quellen & Beleglage
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