Gericht: Hinterhof-Fluchtweg gilt nicht als Freifläche
Ein Betreiber und zwei Gerichte stritten über die Frage, wann ein Innenhof als Fluchtweg „ins Freie“ führt. Die Entscheidung hat Konsequenzen für Veranstalter.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hinterhof, der nur über eine Durchgangsstraße erreichbar ist, erfüllt laut Gericht nicht die Anforderung eines direkten Ausgangs ins Freie.
- Auch bei vorhandener Sicherheitstechnik wie Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern kann eine Nutzungsuntersagung rechtmäßig sein.
- Die Behörde darf die Nutzung untersagen, wenn der Fluchtweg im Ernstfall nicht direkt ins Freie führt.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie streng die Brandschutzvorschriften für Versammlungsstätten ausgelegt werden. Selbst wenn keine Zwischenfälle passiert sind, kann ein nicht normgerechter Fluchtweg zur Untersagung führen.
Was das für Sie heisst
Wirkt schon jetzt
Bauherren und Käufer müssen bei der Abnahme eines Gebäudes mit Versammlungsräumen die Fluchtwegplanung prüfen und dokumentieren lassen.
Wer davon profitiert: Bauherren und Käufer, die vor der Abnahme eines Gebäudes mit Veranstaltungsflächen stehen, können von diesem Urteil lernen.
Der Abnahmeprotokoll-Generator und die Checklisten helfen, Brandschutzmängel und fehlende Fluchtwege frühzeitig zu identifizieren.
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Quellen & Beleglage
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