Gerichtsstand bei undichter Fassade: Klausel erzwingt gemeinsamen Ort
Eine Gerichtsstandsklausel im Generalunternehmervertrag zwingt zwei Baufirmen, einen Wasserschaden durch eine undichte Fassade nicht am Bauvorhaben, sondern an einem anderen Gerichtsort gemeinsam zu klären.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsstandsklauseln im Bauvertrag können den Klageort festlegen
- Bei mehreren Beteiligten kann ein gemeinsamer Gerichtsstand entstehen
- Der Ort des Bauvorhabens ist nicht automatisch zuständig
Einordnung
Das Gericht musste entscheiden, wo zwei Baufirmen wegen eines Wasserschadens durch eine undichte Fassade verklagt werden konnten. Eine Klausel im Generalunternehmervertrag bestimmte einen anderen Gerichtsstand als den Ort des Bauvorhabens. Die Lösung erforderte eine gemeinsame Klage beider Streitgenossinnen.
Was das für Sie heisst
Direkt anwendbar
Bauherren erfahren, dass Gerichtsstandklauseln im Vertrag den Klageort bestimmen können und nicht automatisch der Bauort zuständig ist.
Wer davon profitiert: Bauherren und Käufer vor der Abnahme, die Verträge prüfen und den Gerichtsstand kennen müssen.
Die Seite bietet Werkzeuge zur Bauabnahme wie einen Abnahmeprotokoll-Generator und Checklisten zur Mängeldokumentation.
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Quellen & Beleglage
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