BGH stärkt Erwerberrechte bei Schlussrate
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Immobilienkäufern bei der Schlussrate im Bauträgervertrag gestärkt. Künftig müssen Erwerber nicht mehr vor der Abnahme die vollständige Summe zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- BGH-Urteil: Schlussrate darf nicht vor Bauabnahme fällig werden
- Erwerber können bei Mängeln die Zahlung verweigern oder mindern
- Bauträger müssen Mängel vor Zahlung der Schlussrate beheben
Einordnung
Das Urteil betrifft alle Käufer von Neubauten, die einen Bauträgervertrag abgeschlossen haben. Die bisherige Praxis, die gesamte Kaufsumme vor der Abnahme zu zahlen, wird durch das Urteil eingeschränkt. Betroffene sollten ihre Verträge auf entsprechende Klauseln prüfen lassen.
Was das für Sie heisst
Direkt anwendbar
Bauherren und Käufer können bei Neubauten die Schlussrate bis zur Mängelbeseitigung zurückhalten und müssen nicht mehr vor der Abnahme vollständig zahlen.
Wer davon profitiert: Bauherren und Käufer von Neubauten, die noch vor der Abnahme die Schlussrate zahlen sollten, profitieren von besseren Garantien.
Ein Abnahmeprotokoll-Generator hilft, Mängel bei der Bauabnahme zu dokumentieren und die Schlussrate gezielt einzubehalten.
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Quellen & Beleglage
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