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Gewährleistung am Bau: Fristen, Beweislast und Ihre Ansprüche

Nach der Abnahme eines Bauvorhabens verändert sich die rechtliche Situation für den Auftraggeber erheblich. Welche Fristen gelten und wann kehrt sich die Beweislast um?

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Gewährleistung am Bau: Fristen, Beweislast und Ihre Ansprüche

Nach der Abnahme eines Bauvorhabens verändert sich die rechtliche Situation für den Auftraggeber erheblich. Welche Fristen gelten und wann kehrt sich die Beweislast um?

Schritt für Schritt

  1. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks
  2. Nach der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftraggeber - er muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Abnahme vorlag
  3. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber verschiedene Ansprüche zu: Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz

Hintergrund

Die Gewährleistung im Bauvertrag regelt die Haftung des Unternehmers für Mängel am fertiggestellten Werk. Mit der Abnahme beginnt eine wichtige Phase, in der die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien neu definiert werden.

Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert, sobald sich Rahmenbedingungen ändern.