Baurecht und Baumängel in der Schweiz
In der Schweiz gelten andere Regeln als in Deutschland. Meldungen aus Schweizer Quellen stehen hier getrennt, damit deutsche Paragrafen und Fristen nicht versehentlich übertragen werden. Die Zusammenfassungen berichten nur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Aktuelle Meldungen
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Sonstiges NeuBauqualität wird zur vertraglichen Pflicht
Im Schweizer Bauwesen gelten künftig strengere Qualitätsanforderungen. Bauherren und Käufer können sich auf klar definierte Standards verlassen.
WeiterlesenWas bedeutet das?
Bauherren und Käufer können sich auf verbindliche Qualitätsstandards verlassen, die Mängel reduzieren und die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.
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SonstigesBauqualität als Pflicht:Standards für Bauvorhaben verschärft
Neue Qualitätsanforderungen im Bauwesen setzen höhere Standards für Bauunternehmen und Investoren.
WeiterlesenWas bedeutet das?
Bauherren und Käufer können bei der Bauabnahme auf definierte Qualitätsstandards zurückgreifen und Mängel besser identifizieren.
Worauf sich Schweizer Meldungen stützen
- Der Werkvertrag ist im Obligationenrecht geregelt (Art. 363 ff. OR), die Mängelrechte stehen ab Art. 367 OR.
- Bei Bauverträgen wird häufig die SIA-Norm 118 vereinbart. Sie ergänzt oder ändert die gesetzlichen Regeln, etwa bei Prüfung und Rüge von Mängeln.
- Ob Gesetz oder Norm gilt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Die Meldung nennt dazu nur, was die Quelle berichtet.
Quellen
Gesetze, Gerichte und Verbände
- Fedlex: Obligationenrecht
Gesetzestext inklusive Werkvertrag
- Bundesgericht
Urteile und Rechtsprechung
- SIA
Herausgeber der SIA-Normen, darunter Norm 118
- Konsumentenschutz
Verbraucherinformationen
- Hauseigentümerverband Schweiz
Informationen für Eigentümer
- Beobachter: Wohnen
Ratgeber zu Bau und Wohnen