OLG Frankfurt: Vorschuss bei mehreren Sanierungsoptionen
Das OLG Frankfurt hat entschieden, wie die Vorschusshöhe bei Baumängeln zu berechnen ist, wenn mehrere Sanierungsmöglichkeiten zur Auswahl stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auftraggeber haben bei Baumängeln Anspruch auf einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung
- Die Vorschusshöhe richtet sich nach den erforderlichen Kosten der konkreten Sanierung
- Bei mehreren Sanierungsoptionen ist die wirtschaftlich vernünftigste Lösung maßgeblich
Einordnung
Das Urteil des OLG Frankfurt klärt eine häufige Streitfrage bei Bauverträgen: Wie hoch darf der Vorschuss für die Mängelbeseitigung ausfallen, wenn verschiedene Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Dies betrifft direkt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach der Abnahme.
Was das für Sie heisst
Direkt anwendbar
Bauherren und Käufer können vor der Abnahme einschätzen, welcher Vorschuss bei festgestellten Mängeln angemessen ist und welche Sanierungsoptionen zur Verfügung stehen.
Wer davon profitiert: Bauherren und Immobilienkäufer, die vor der Abnahme Mängel feststellen und deren Beseitigung geltend machen möchten.
Die Seite bietet einen Abnahmeprotokoll-Generator und Checklisten zur systematischen Erfassung von Baumängeln vor der Abnahme.
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Quellen & Beleglage
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