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OLG Celle: Gerüstabbau nicht entscheidend für Abnahmereife

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Bauwerk auch dann abnahmereif sein kann, wenn das Gerüst noch steht.

Bauvertrag und Baupläne bei einer rechtlichen Prüfung

Das Wichtigste in Kürze

Einordnung

Das Urteil vom 6. Januar 2025 (6 U 79/23) klärt eine häufige Streitfrage im Bauvertragsrecht. In vielen Bauverträgen wird der Gerüstabbau als Voraussetzung für die Abnahme betrachtet, was nach diesem Urteil jedoch nicht der Fall ist. Die Entscheidung stärkt die Position von Bauunternehmern bei der Abnahme von Bauwerken.

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