LG Stuttgart: Kostenvorschuss auch ohne Abnahme möglich
Ein Bauherr feuerte einen Handwerker wegen Mängeln an der Dachsanierung und setzte eine Frist zur Nachbesserung - ohne Reaktion. Er forderte Kostenvorschuss für die Reparatur. Das Gericht urteilte zu seinen Gunsten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei mangelhafter Werkleistung kann Kostenvorschuss auch nach Kündigung ohne formelle Abnahme verlangt werden
- Eine Fristsetzung zur Nachbesserung ist ausreichend, um den Anspruch geltend zu machen
- Das Landgericht Stuttgart entschied zugunsten des Bauherrn in einem Fall mit überraschender Rechtsfrage
Einordnung
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart klärt eine wichtige Frage im Baurecht: Bauherren sind nicht zwingend auf eine formelle Abnahme angewiesen, um Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung nach einer Kündigung zu erhalten. Die Entscheidung stärkt die Position von Auftraggebern bei handwerklichen Streitigkeiten.
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