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LG Stuttgart: Kostenvorschuss auch ohne Abnahme möglich

Ein Bauherr feuerte einen Handwerker wegen Mängeln an der Dachsanierung und setzte eine Frist zur Nachbesserung - ohne Reaktion. Er forderte Kostenvorschuss für die Reparatur. Das Gericht urteilte zu seinen Gunsten.

Bauvertrag und Baupläne bei einer rechtlichen Prüfung

Das Wichtigste in Kürze

Einordnung

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart klärt eine wichtige Frage im Baurecht: Bauherren sind nicht zwingend auf eine formelle Abnahme angewiesen, um Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung nach einer Kündigung zu erhalten. Die Entscheidung stärkt die Position von Auftraggebern bei handwerklichen Streitigkeiten.

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