Gericht: Sachverständiger muss Sanierungsplan erstellen
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Sachverständiger im Rahmen eines Baustreits zur Erstellung eines Sanierungsplans verpflichtet sein kann. Die Entscheidung präzisiert die Pflichten von Bausachverständigen in gerichtlichen Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichte können Sachverständige zur Erstellung konkreter Sanierungspläne verpflichten, nicht nur zur Begutachtung von Mängeln
- Die Entscheidung (24 W 14/25) erweitert die typische Rolle von Bausachverständigen über reine Gutachtenerstellung hinaus
- Für Bauherren und Käufer bedeutet dies potenziell mehr Klarheit über notwendige Sanierungsmaßnahmen
Einordnung
Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom September 2025 die Pflichten von Bausachverständigen in gerichtlichen Baustreitigkeiten konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Anforderungen an sachverständige Gutachten in Bauverfahren erhöhen und könnte als Referenz für ähnliche Verfahren dienen.
Was das für Sie heisst
Wirkt schon jetzt
Bauherren, Käufer und Eigentümer können bei Bausstreitigkeiten jetzt mit umfassenderen Sachverständigengutachten rechnen, die konkrete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.
Wer davon profitiert: Alle Beteiligten an Bauprojekten profitieren von klareren sanierungsplänen, die aus gerichtlichen Sachverständigengutachten hervorgehen können.
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Quellen & Beleglage
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