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Gericht: Sachverständiger muss Sanierungsplan erstellen

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Sachverständiger im Rahmen eines Baustreits zur Erstellung eines Sanierungsplans verpflichtet sein kann. Die Entscheidung präzisiert die Pflichten von Bausachverständigen in gerichtlichen Verfahren.

Gericht: Sachverständiger muss Sanierungsplan erstellen

Das Wichtigste in Kürze

Einordnung

Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom September 2025 die Pflichten von Bausachverständigen in gerichtlichen Baustreitigkeiten konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Anforderungen an sachverständige Gutachten in Bauverfahren erhöhen und könnte als Referenz für ähnliche Verfahren dienen.

Was das für Sie heisst

Wirkt schon jetzt

Bauherren, Käufer und Eigentümer können bei Bausstreitigkeiten jetzt mit umfassenderen Sachverständigengutachten rechnen, die konkrete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.

Wer davon profitiert: Alle Beteiligten an Bauprojekten profitieren von klareren sanierungsplänen, die aus gerichtlichen Sachverständigengutachten hervorgehen können.

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Quellen & Beleglage

Die Zusammenfassung stützt sich auf die Primärquelle. Weitere Berichte betreffen dasselbe Ereignis, sind aber keine unabhängige Bestätigung jeder einzelnen Aussage.