Erschließungsbeiträge: Städte nutzen oft 40 Jahre alte Baukosten
Hauseigentümer erhalten plötzlich hohe Nachzahlungsbescheide für längst erschlossene Straßen. Die Berechnung basiert häufig auf Kosten aus den 1980er-Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Städte können Erschließungsbeiträge auch Jahrzehnte nach der tatsächlichen Erschließung nachträglich festsetzen
- Für die Berechnung dürfen historische Baukostenindex-Werte herangezogen werden
- Teilweise können Ansprüche bereits verjährt sein, was im Einzelfall geprüft werden sollte
Einordnung
Das Bundesverwaltungsgericht hat in früheren Entscheidungen die nachträgliche Festsetzung von Erschließungsbeiträgen grundsätzlich erlaubt. Die Praxis, alte Kostenwerte zur Berechnung heranzuziehen, ist rechtlich umstritten und führt immer wieder zu Streitfällen.
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