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BGH: Bis zu 30 Jahre Haftung bei unwirksamer Abnahmeklausel

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bauträger bei unwirksamen Abnahmeklauseln bis zu 30 Jahre lang für Baumängel haften können. Dies betrifft Vertragsklauseln, die die gesetzliche Abnahmepflicht des Käufers einschränken.

Bauvertrag und Baupläne bei einer rechtlichen Prüfung

Das Wichtigste in Kürze

Einordnung

Das Urteil stärkt die Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern erheblich. Die Entscheidung betrifft das Werkvertragsrecht und die Mängelhaftung im deutschen Bauwesen. Experten empfehlen betroffenen Käufern, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.

Eigenständige Zusammenfassung. Zur Originalquelle.