BGH: Bis zu 30 Jahre Haftung bei unwirksamer Abnahmeklausel
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bauträger bei unwirksamen Abnahmeklauseln bis zu 30 Jahre lang für Baumängel haften können. Dies betrifft Vertragsklauseln, die die gesetzliche Abnahmepflicht des Käufers einschränken.
Das Wichtigste in Kürze
- Unwirksame Abnahmeklauseln in Bauverträgen führen zu einer deutlich verlängerten Mängelhaftung
- Anstelle der regulären fünfjährigen Verjährungsfrist kann eine bis zu 30-jährige Haftung greifen
- Bauträger sollten ihre Vertragsbedingungen auf die Wirksamkeit der Abnahmeklauseln prüfen lassen
Einordnung
Das Urteil stärkt die Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern erheblich. Die Entscheidung betrifft das Werkvertragsrecht und die Mängelhaftung im deutschen Bauwesen. Experten empfehlen betroffenen Käufern, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.
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