Berufung gegen Dachausbau zugelassen: Baugenehmigung bleibt wirksam
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Berufung gegen einen Dachgeschossausbau zugelassen, die Baugenehmigung bleibt jedoch bestehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufung wurde zugelassen, doch die Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau bleibt wirksam.
- Nachbarschaftliche Beschwerden wegen Lichtverlust und Sichtschutz reichten nicht aus, um den Bau zu stoppen.
- Auch festgestellte Abstandsflächenverstöße durch einen Vermessungsingenieur führten nicht zur Aufhebung der Genehmigung.
Einordnung
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob der Ausbau eines Dachgeschosses das Nachbargrundstück unzulässig beeinträchtigt. Das Gericht entschied jedoch, dass die bloße Zulassung der Berufung nicht automatisch die Baugenehmigung außer Kraft setzt. Das Verfahren wird nun in der Sache fortgesetzt.
Was das für Sie heisst
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Bauherren und Eigentümer erkennen, dass Nachbarschaftsklagen gegen Baugenehmigungen den Bau nicht automatisch stoppen und dass auch festgestellte Abstandsverstöße nicht zwangsläufig zur Genehmigungsrücknahme führen.
Wer davon profitiert: Bauherren und Grundstückseigentümer, die bereits eine Baugenehmigung haben und sich gegen Nachbarschaftsklagen wehren müssen.
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Quellen & Beleglage
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