Ratgeber
Arten der Abnahme im Überblick
Die Abnahme ist ein zentraler Moment im Bauvertrag. Doch nicht jede Abnahme erfolgt ausdrücklich - manche entsteht auch stillschweigend oder wird sogar fingiert.
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Arten der Abnahme im Überblick
Die Abnahme ist ein zentraler Moment im Bauvertrag. Doch nicht jede Abnahme erfolgt ausdrücklich - manche entsteht auch stillschweigend oder wird sogar fingiert.
Schritt für Schritt
- Die formelle Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des Bestellers und gilt als Normalfall mit erheblichen Rechtsfolgen wie der Beweislastumkehr.
- Bei der konkludenten Abnahme zeigt der Besteller durch sein Verhalten (z.B. Nutzung des Bauwerks ohne wesentliche Beanstandungen), dass er die Leistung als vertragsgemäß akzeptiert.
- Die fiktive Abnahme tritt ein, wenn der Besteller eine Frist zur Abnahme verstreichen lässt oder berechtigte Mängelrügen nicht innerhalb einer gesetzten Frist behebt - sie hat ähnliche Rechtsfolgen wie die formelle Abnahme.
- Die Teilabnahme betrifft abschließend nutzbare Teile des Werkes und ermöglicht eine zeitweise Abnahme von Bauabschnitten, wobei für jeden Abschnitt separate Rechtswirkungen eintreten.
Hintergrund
Die verschiedenen Abnahmearten unterscheiden sich erheblich in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Für Auftragnehmer ist es wichtig zu wissen, wann welche Abnahmeform eintritt, da die Abnahme den Übergang der Gefahr, den Beginn von Verjährungsfristen und die Fälligkeit der Vergütung auslöst.
Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert, sobald sich Rahmenbedingungen ändern.